Kosten und Ablauf

 

Kostenübernahme durch ihre private Krankenkasse und die Beihilfestelle

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten liegen bei 131,15 Euro (Faktor 3,0). 

Die ersten fünf Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen dienen dem Kennenlernen und der Festlegung der Therapieziele.

 

In den meisten Fällen ist im Anschluss ein Antrag zur Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie notwendig. Die dafür vorgesehenen Unterlagen erhalten sie bei ihrer Krankenkasse und der Beihilfestelle. Gemeinsam füllen wir diesen Antrag aus und legen die Anzahl der notwendigen und sinnhaften Therapiestunden fest. Diese variieren von 12 über 25 bis zu 45 Sitzungen. 

 

Bitte beachten sie, dass der Stundensatz nicht immer in voller Höhe von der privaten Krankenkasse und der Beihilfe übernommen wird. Gegebenenfalls müssen sie für den Differenzbetrag selbst aufkommen. Deshalb ist es wichtig, dass sie sich im Vorfeld über die Konditionen der Kostenübernahme informieren.

 

Terminabsagen

Sollten sie einmal den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, dann geben sie mir bitte bis zum Vortag um 16:00 Uhr Bescheid, damit ich den Termin anderweitig vergeben kann. Bei kurzfristigen Terminabsagen erhebe ich ein Ausfallhonorar von 100 Euro.